Organisation der Vollstreckung

Organisation der Vollstreckung

Nach wie vor floriert das Geschäft mit säumigen Zahlern. Seien es die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben oder Bußgelder. Aus einem kleinen 10-Euro-Knöllchen können dann leicht 100 EUR werden, wenn die Zahlungsaufforderungen ignoriert werden. Aber auch die Beitreibung von GEZ-Gebühren und Amtshilfe für andere Kommunen nehmen ständig zu.

Organisationsuntersuchung und Personalbedarf

Kein Wunder, dass die Vollstreckungsbehörden Organisationsuntersuchungen in Auftrag geben; auch um den Personalbedarf zu prüfen. Zudem spielen auch die Arbeitsprozesse und die technische Unterstützung eine zunehmende Rolle. Geldeingänge sollten vom Außendienst eingesehen werden können, die Ausrüstung mit Tablets / Notebooks zur direkten Bearbeitung von Einzahlungen oder Pfändungen sowie der Abnahme von Vermögensauskünften gehören zu einer fortschrittlichen Vollstreckung. Darüber hinaus kann auch (je nach Größenordnung) eine optimierte Tourenplanung von Bedeutung sein. Letztlich spielt auch die eingesetzte Software mit ihren Schnittstellen zum Finanz-/Kassenprogramm eine entscheidende Rolle.

Die Untersuchung der Vollstreckung einer Kommune mit 12.000 Einwohnern in Schleswig-Holstein ergab, dass die personelle Ausstattung sachgerecht ist.

Für einen Landkreis in Rheinland-Pfalz wurde der Bereich hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten untersucht. Der Bereich ist mit rund fünf Stellenanteilen gegenwärtig eingerichtet. Neben den üblichen Vollstreckungsaufgaben übernimmt der Kreis auch die Vollstreckungsangelegenheiten einiger Mitgliedskommunen. Zudem betreut er die KFZ-Entsiegelungen. Organisatorisch ist der Bereich in einen Innen- und Außendienst geteilt. Steigende Fallzahlen deuten auf einen Mehrbedarf hin. Zudem ist auch die Ausstattung des Bereiches zu prüfen.

In Nordrhein-Westfalen wurde der Bereich Vollstreckung einer Kommune mit rund 165.000 Einwohnern untersucht. Zum Untersuchungszeitpunkt war der Bereich mit rund 15 Stellenanteilen ausgestattet (Außendienst fünf Stellen, Innendienst zehn Stellen). Es wurde ein Mehrbedarf von drei Stellenanteilen analysiert. Hierbei wurde eine Steigerung der Fallzahlen von rund 15 % berücksichtigt. Die Arbeitsaustattung der Beschäftigten im Außendienst muss dringend modernisiert werden. Zudem fanden sich Probleme bei der Schnittstelle zwischen Finanzbuchhaltung und Vollstreckungssoftware.

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