Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Beratung bei der Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Ziele

Bildung einer gemeinsam mit dem Bundesland getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts. Gründung von Zweckverbänden zur Ausgestaltung der kommunalen Datenverarbeitung und Informationstechnologie

Vorgehen

  • Aufnahme und Erörterung der Zielvorstellungen
  • Beratung zur Konsolidierung der Zielvorstellungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Vertretern des Bundeslandes und in weiteren Gremien:
  • beim Zustandekommen des Gründungsgesetzes
  • Erarbeitung der Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts und der Satzungen (Muster) der Zweckverbände

Ergebnisse

Die Anstalt des öffentlichen Rechts und drei Zweckverbände wurden gegründet und können effektiv arbeiten.

Sollen wir ein ähnliches Projekt für Sie durchführen? Dann rufen Sie uns an: 0228 / 433 810