Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Beratung bei der Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Ziele
Bildung einer gemeinsam mit dem Bundesland getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts. Gründung von Zweckverbänden zur Ausgestaltung der kommunalen Datenverarbeitung und Informationstechnologie
Vorgehen
- Aufnahme und Erörterung der Zielvorstellungen
- Beratung zur Konsolidierung der Zielvorstellungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Vertretern des Bundeslandes und in weiteren Gremien:
- beim Zustandekommen des Gründungsgesetzes
- Erarbeitung der Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts und der Satzungen (Muster) der Zweckverbände
Ergebnisse
Die Anstalt des öffentlichen Rechts und drei Zweckverbände wurden gegründet und können effektiv arbeiten.